Kanalsanierung in Stockstadt am Main
Anwohnerinformation zu Bauarbeiten
Grabenlose Kanalsanierung in Stockstadt am Main
September 2025 - Dezember 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindewerke beabsichtigt in den Monaten September 2025 – Dezember 2025 die grabenlose Kanalsanierung diverser Kanalabschnitte:
- Gewerbegebiet Sandnickel
- Wohngebiet „Über die Chaussee II“
- Diverse Straßenabschnitte (Wallstädter Straße, Aschaffenburger Straße, Geiersbergstraße)
Diese Sanierungen werden zur Abdichtung der bestehenden Kanäle und zur dauerhaften Gewährleistung der Standsicherheit und Betriebssicherheit erforderlich. Damit kann die Funktionsfähigkeit der Ortsentwässerung langfristig sichergestellt werden.
Die Arbeiten werden grabenlos, d.h. ohne Aufbruch der Straße, durchgeführt. Auf den konventionellen Einsatz von Baumaschinen (Bagger, etc.) kann damit verzichtet werden. Lediglich der Zugang zu Schächten und Bauwerken der Kanalisation ist notwendig.
Die Bauzeit reduziert sich mit diesem Verfahren auf wenige Tage und Stunden.
Geplante Termine:
Vorbereitende Arbeiten: | September – Oktober 2025 |
Einbau der Schlauchliner inkl. | |
Öffnen der Hausanschluss-Zuläufe: | Oktober 2025 |
Anbindung der Zuläufe an den Hauptkanal: | November 2025 |
Sanierung der Kanalschächte: | November 2025 – Dezember 2025 |
Punktuelle Reparaturarbeiten: | Oktober 2025 |
Der genaue Einbautermin im Straßenabschnitt ist witterungsabhängig und kann nur kurzfristig bekannt gegeben werden.
Wir bitten Sie, während der Einbauphase der Schlauchliner den Wasserverbrauch auf ein mögliches Minimum zu reduzieren (keine Waschmaschine, Spülmaschine, Dusche, Vollbad etc.). Die Toilette kann wassersparend genutzt werden.
Dies ist nur in der Zeit des Einbaus erforderlich und reduziert sich auf wenige Stunden. Der Einbautermin wird Ihnen durch die Sanierungsfirma (Kanaltechnik DF-ING GmbH, Frankenstraße 1b, 63791 Karlstein) mittels einer Anwohnerinfo in Ihrem Briefkasten rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Zugang in das private Gebäude ist nicht erforderlich. Lediglich das Grundstück müsste vom Sanierer nach Rücksprache mit Ihnen betreten werden, sofern ein Kanalschacht existiert.